Strategisch stark im Familienrecht – Ihr Vermögen in sicheren Händen

Das Familienrecht umfasst weit mehr als nur Scheidung und Unterhalt. Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen – Immobilien, Unternehmensanteile und sonstige Investments – ist eine isolierte Betrachtung einzelner Aspekte riskant. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Aspekte intelligent verknüpft – für Lösungen, die langfristig tragen.

Als Fachanwälte für Familienrecht mit Sitz in Frankfurt vertreten wir anspruchsvolle Mandanten aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet – von der diskreten Erstberatung bis zur konsequenten Prozessführung. Unsere Mandanten schätzen dabei nicht nur die juristische Exzellenz, sondern auch unsere strategische Klarheit und wirtschaftliche Denkweise.

Unabhängig davon, in welchem Stadium Sie sich befinden – ob die Trennung erst bevorsteht, bereits erfolgt ist oder gerichtliche Verfahren laufen: Wir steigen auf Augenhöhe mit Ihnen ein. Gemeinsam entwickeln wir eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Strategie, die Ihre Interessen schützt.

Typische Fragestellungen aus unserer Praxis:

  • Wie sichere ich Vermögenswerte während der Trennung?
  • Wann macht ein Ehevertrag (noch) Sinn?
  • Wie viel Unterhalt muss ich wirklich zahlen – oder steht mir zu?
  • Was bedeutet der Zugewinnausgleich für mein Immobilien- oder Firmenvermögen?

Unsere Stärke liegt nicht nur in der Gesetzeskenntnis, sondern in der Fähigkeit, vorausschauend zu beraten und in entscheidenden Momenten für Sie die Führung zu übernehmen – rechtlich und taktisch.

Jetzt Termin vereinbaren – vertraulich & kompetent
Was ist besonders wichtig?
Die Trennung von Eheleuten führt regelmäßig zu einem Scheidungsverfahren, wenn sie sich nicht wieder versöhnen. Das Scheidungsverfahren selbst dürfte die bekannteste - aber nicht die einzige - Folge einer Trennung sein:

Scheidung mit Weitblick – wirtschaftlich, strategisch, effizient

Eine Scheidung ist kein reiner Rechtsakt – sie ist ein strategischer Wendepunkt, gerade bei gehobenen Vermögensverhältnissen. Wir begleiten Sie mit kühlem Kopf, klarem Fokus und langjähriger Erfahrung. Unser Ziel: Ihre wirtschaftlichen Interessen sichern und emotionale Belastung minimieren.

Wir analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die alle relevanten Aspekte berücksichtigt – ob Immobilieneigentum, Unternehmensbeteiligung oder internationales Vermögen. Dabei geht es nicht nur um die Scheidung selbst, sondern auch um die sogenannten Folgesachen, wie:

  • Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
  • Unterhaltsregelungen (Trennung und nachehelich)
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Nutzung der Ehewohnung und Hausrat
  • Versorgungsausgleich

Je früher Sie sich anwaltlich beraten lassen, desto besser lassen sich Risiken minimieren. Wir stehen Ihnen zur Seite – ob Sie noch in der Überlegungsphase sind, bereits getrennt leben oder das gerichtliche Scheidungsverfahren läuft.

Scheidung planen – jetzt beraten lassen

Rechtliche Grundlagen der Scheidung

Die rechtliche Basis der Scheidung ist einfach: Die Ehe muss gescheitert sein (§ 1565 BGB). Das ist dann der Fall, wenn keine Lebensgemeinschaft mehr besteht und auch keine Wiederherstellung zu erwarten ist. Das sogenannte Trennungsjahr dient als Nachweis dieses Scheiterns.

Wichtig: Der Trennungszeitpunkt beeinflusst nicht nur die Zulässigkeit der Scheidung, sondern auch den Unterhalt und Zugewinnausgleich. Eine falsch gewählte Datierung kann erhebliche finanzielle Nachteile bringen. Wir klären mit Ihnen die optimale Strategie.

Gerichtliches Verfahren & Dauer

Eine Scheidung kann ausschließlich vom Familiengericht ausgesprochen werden. Der Ablauf hängt davon ab, ob über Folgesachen Einvernehmen besteht oder nicht. Einvernehmliche Verfahren dauern durchschnittlich 3–6 Monate, bei streitigen Verfahren kann es über ein Jahr oder länger dauern.

Gemeinsamer Anwalt?

Ein „gemeinsamer Anwalt“ im juristischen Sinne ist nicht möglich. Aber: Bei einvernehmlicher Scheidung kann ein Ehegatte anwaltlich vertreten werden – der andere stimmt dann ohne eigenen Anwalt zu. Wir beraten Sie ehrlich, ob diese Konstellation für Sie sinnvoll ist oder nicht.

Digital oder persönlich – Sie entscheiden

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit zur sogenannten Online-Scheidung: Effizient, datengestützt und ohne unnötige persönliche Termine. Aber: Auch bei der digitalen Einleitung gilt – das Gericht verlangt einen persönlichen Anhörungstermin. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt – persönlich oder digital.

Merke:
Eine gute Scheidungsstrategie beginnt vor dem Antrag. Lassen Sie sich frühzeitig beraten – so vermeiden Sie teure Fehler und nutzen Ihre Spielräume optimal.

Eheverträge mit Weitsicht – Vermögensschutz beginnt vor der Krise

Ein klug gestalteter Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen – sondern von Weitsicht. Gerade bei größeren Vermögen, Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen ist ein juristisch fundierter Ehevertrag ein zentrales Element zur Vermeidung späterer Konflikte und ungewollter finanzieller Verluste im Trennungsfall.

Als Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt beraten wir Unternehmer, Selbstständige, vermögende Privatpersonen und deren Partner – sowohl vor der Eheschließung als auch während bestehender Ehen oder im Rahmen einer bevorstehenden Trennung.

Inhaltlich lassen sich u. a. folgende Aspekte vertraglich regeln:

  • Modifizierung des Güterstandes (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
  • Vermögensaufteilung bei Trennung oder Scheidung
  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Regelungen zum Erbrecht
  • Haftung & Schulden
  • Absicherung gemeinsamer Kinder

Wichtig zu wissen: Nicht jeder Punkt lässt sich rechtlich verbindlich regeln. Sorgerecht und Umgangsrecht unterliegen immer dem Kindeswohl und können im Ehevertrag lediglich als Absichtserklärung erwähnt werden.

Unsere Leistungen:

  • Individuelle Analyse Ihrer Vermögens- und Familiensituation
  • Erstellung und Prüfung von Eheverträgen & Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Strategische Gestaltung mit Blick auf Steuerrecht, Unternehmensrecht und internationale Komponenten
  • Diskrete Verhandlung und notarielle Umsetzung

Ob romantisch oder rational: Ein Ehevertrag ist ein Gespräch über Fairness, Sicherheit und Verantwortung. Wir helfen Ihnen, dieses Gespräch rechtlich fundiert und lösungsorientiert zu führen – für beide Seiten.

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Rechtliche Einordnung & Chancen

Ein Ehevertrag ist eine individuelle Vereinbarung, die vom Gesetz nicht vorgeschrieben, aber ausdrücklich zugelassen ist. Er hilft dabei, unklare gesetzliche Regelungen zu konkretisieren oder bestimmte wirtschaftliche Risiken auszuschließen. Je nach Ausgestaltung ist auch eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung möglich – z. B. bei bereits erfolgter Trennung.

Ein solcher Vertrag eignet sich besonders für Paare mit großen Einkommens- oder Vermögensunterschieden, für Unternehmer(innen), Selbstständige oder bei internationalen Konstellationen.

Vertrauen ist gut, Vertragsklarheit ist besser – wir helfen Ihnen, Risiken zu reduzieren und Ihr Vermögen rechtssicher abzusichern.

Für Mütter, Väter und Familien:
Denken Sie bitte daran, dass es in der Regel die Kinder sind, die unter familienrechtlichen Problemen am stärksten zu leiden haben. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Kinder – soweit wie möglich – aus dem Konflikt herauszuhalten und ihnen eine sorgenfreie Kindheit zu ermöglichen.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Ist eine Ehe gescheitert, reicht es oftmals nicht aus, nur ein Scheidungsverfahren einzuleiten - vielmehr sind regelmäßig weitere Punkte zu klären, inbesondere die so genannten Folgesachen:

Zugewinnausgleich & Vermögensschutz – Ihre wirtschaftlichen Interessen im Fokus

Das Güterrecht regelt, wie Ehegatten wirtschaftlich miteinander verbunden sind – oder eben nicht. Gerade bei hohem Vermögen, Unternehmensbeteiligungen oder komplexen Besitzverhältnissen kann die Wahl des Güterstandes erhebliche Auswirkungen im Scheidungsfall haben. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Klarheit zu schaffen.

In Deutschland sind vor allem zwei Güterstände von praktischer Relevanz:

  • Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Standard, sofern nichts anderes vereinbart wird)
  • Gütertrennung (vertraglich vereinbart, klare Vermögenstrennung)

Weitere Güterstände wie die Gütergemeinschaft oder der deutsch-französische Wahlgüterstand spielen in der Praxis eine untergeordnete Rolle, werden aber von uns bei Bedarf ebenfalls rechtlich eingeordnet.

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Zugewinnausgleich – fairer Ausgleich oder gefährliche Falle?

Der Zugewinnausgleich sorgt dafür, dass während der Ehe entstandene Vermögenszuwächse gleichmäßig verteilt werden. Doch anders als oft angenommen, wird nicht das gesamte Vermögen geteilt – sondern nur der sogenannte „Zugewinn“ während der Ehezeit. Das führt regelmäßig zu Missverständnissen.

Beispiel: Hat ein Ehegatte bei Eheschließung 100.000 € und bei Scheidungsantrag 110.000 €, beträgt der Zugewinn 10.000 €. Wenn der andere Ehegatte keinen Zugewinn erzielt hat, steht ihm die Hälfte davon – also 5.000 € – zu.

Doch was einfach klingt, kann im Detail hochkomplex sein – besonders bei:

  • Vermögen im Ausland
  • Immobilien mit Wertsteigerung
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Schuldenausgleich & Anfangsvermögen

Wir helfen Ihnen dabei, den tatsächlichen Zugewinn präzise zu berechnen, unvollständige Auskünfte zu identifizieren und Ihre Ansprüche geltend zu machen – oder unbegründete Forderungen abzuwehren.

Praktischer Tipp:
Sichern Sie relevante Unterlagen frühzeitig! Kontoauszüge, Immobilienbewertungen oder Verträge können im Verfahren den Unterschied machen.

Der Zugewinnausgleich ist stets ein reiner Geldanspruch – kein Anspruch auf Miteigentum. Allerdings können die Beteiligten freiwillig andere Vereinbarungen treffen (z. B. Immobilienübertragung statt Geldzahlung).

Gütertrennung – klare Verhältnisse, weniger Streit

Die Gütertrennung verhindert jeden gesetzlichen Vermögensausgleich. Was Ihnen gehört, bleibt auch bei Trennung Ihr Eigentum. Das schafft Klarheit – kann aber bei einseitigen Vermögensverhältnissen im Streitfall auch rechtlich angreifbar sein.

Deshalb ist es wichtig, bei der Gestaltung von Eheverträgen oder bei der Prüfung bestehender Vereinbarungen eine individuelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so vermeiden Sie spätere Überraschungen – vor allem, wenn es um die wirtschaftliche Existenz geht.

Für Mütter, Väter und Familien:
Denken Sie daran: Kinder leiden oft am meisten unter elterlichen Konflikten. Eine rechtzeitige Regelung des Güter- und Vermögensausgleichs sorgt auch für ihre Stabilität.

Unterhalt – fair, berechenbar, rechtssicher

Unterhalt ist eines der sensibelsten und zugleich streitanfälligsten Themen im Familienrecht – besonders bei ungleichen Einkommensverhältnissen oder großem Vermögen. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren – diskret und mit Augenmaß.

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Unterhaltsarten:

  • Trennungsunterhalt: Bis zur Scheidung
  • Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung
  • Kindesunterhalt: Für minderjährige & volljährige Kinder
  • Elternunterhalt: Pflegebedürftigkeit & Sozialhilferegress
  • Unterhalt nach § 1615l BGB: Für nicht verheiratete Elternteile

Gerade bei Unternehmern, Freiberuflern oder Investoren ist die korrekte Ermittlung des Einkommens und Bedarfs anspruchsvoll. Wir arbeiten mit spezialisierten Steuerberatern und Gutachtern zusammen, um Ihre wirtschaftliche Realität fundiert darzustellen.

Die Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2025) dient als Orientierung, ist aber kein Gesetz – sie bildet lediglich Anhaltspunkte. Eine individuelle Berechnung ist unerlässlich.

Unterhaltsanspruch prüfen lassen
Wichtig für Unterhaltsberechtigte:

Unterhaltsrückstände lassen sich nur unter strengen Voraussetzungen geltend machen. Verzögerungen können teuer werden. Lassen Sie sich frühzeitig beraten – damit Sie nicht auf Ansprüche verzichten müssen, die Ihnen rechtlich zustehen.

Bitte beachten Sie auch: Unterhaltsverfahren unterliegen dem Anwaltszwang. Ein Antrag kann nur von einem Rechtsanwalt wirksam gestellt werden.

Vertiefte Einblicke: Wer zahlt was, wann und wie viel?

Je nach Familienkonstellation sind unterschiedliche gesetzliche Grundlagen relevant:

  • § 1361 BGB – Trennungsunterhalt
  • § 1569 ff. BGB – Nachehelicher Unterhalt
  • § 1601 ff. BGB – Kindesunterhalt
  • § 1615l BGB – Unterhalt nicht verheirateter Mütter/Väter
  • § 1601, § 1602, § 1603 BGB – Elternunterhalt

Die richtige Einordnung entscheidet über Anspruch, Dauer und Höhe der Zahlungen. Wir stellen sicher, dass Ihre rechtliche Position wasserdicht ist – im gerichtlichen wie außergerichtlichen Verfahren.

Beispielhafte Fälle aus unserer Praxis:

  • Unterhalt bei Einkommen aus Firmenbeteiligungen
  • Kindesunterhalt mit Wechselmodell oder Auslandsbezug
  • Abwehr überhöhter Forderungen bei erneutem Ehepartner
Für Mütter, Väter und Familien:
Denken Sie bitte daran: Kinder leiden besonders unter finanziellen Streitigkeiten. Wir setzen uns für faire Lösungen ein – im Sinne aller Beteiligten.

Kindschaftsrecht: Sorgerecht, Umgang, Vaterschaft

Wenn Eltern sich trennen, stehen oft zentrale Fragen rund um die Kinder im Raum. Wer darf was entscheiden? Wo lebt das Kind? Wie oft sieht es den anderen Elternteil? Als erfahrene Kanzlei für Familienrecht beraten wir Sie fundiert zu allen Aspekten des Kindschaftsrechts – mit Feingefühl und juristischer Präzision.

  • Alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht?
  • Umgangsregelung – Ferien, Feiertage, Alltag?
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht?
  • Gesundheit, Schule, Religion – wer entscheidet?
  • Vaterschaft: Klären, anerkennen, anfechten

Gerade bei hochstrittigen Trennungen oder bei nichtehelichen Kindern sind klare Regelungen entscheidend. Wir begleiten Sie vorgerichtlich, gerichtlich und – wenn nötig – langfristig bei der Durchsetzung kindgerechter Lösungen.

Für Mütter, Väter und Familien:

Kinder geraten schnell zwischen die Fronten. Wir helfen Ihnen, gerichtliche Eskalationen zu vermeiden – oder nötigenfalls konsequent Ihre Rechte durchzusetzen. Unser Ziel: tragfähige Lösungen im Sinne Ihres Kindes.

Sorgerecht: Verantwortung & Entscheidungsbefugnis

Die elterliche Sorge umfasst alle wesentlichen Lebensbereiche eines Kindes. Bei getrennten Eltern ist oft zu klären, ob die Entscheidungsgewalt weiterhin gemeinsam ausgeübt wird oder einem Elternteil allein übertragen wird.

Typische Streitfragen:

  • Wo lebt das Kind? (Aufenthaltsbestimmungsrecht)
  • Welche Schule wird besucht?
  • Darf das Kind geimpft werden?
  • Wer entscheidet bei Operationen?
  • Darf das Kind religiös erzogen werden?

Das Familiengericht überträgt das Sorgerecht (oder Teilbereiche davon) nur auf Antrag – außer bei Gefahr für das Kindeswohl. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, der Beweisführung und der Formulierung realistischer Ziele.

Umgangsrecht: Zeit mit beiden Elternteilen

Das Umgangsrecht ist ein Kinderrecht – und umfasst auch die Pflicht des betreuenden Elternteils, den Kontakt zum anderen zu ermöglichen. Wir helfen bei der Erstellung praktikabler Umgangsregelungen, im Einzelfall auch gerichtsfest.

Typische Regelungen betreffen:

  • Wochenendumgänge
  • Ferienzeiten
  • Geburtstage & Feiertage
  • Wechselmodell / Nestmodell

Gelingt keine Einigung, vertreten wir Sie im familiengerichtlichen Umgangsverfahren – diskret, kompetent und stets das Wohl des Kindes im Blick.

Vaterschaft: Sicherheit durch Klarheit

Bei Unsicherheiten zur Vaterschaft klären wir, ob eine Anerkennung, ein Abstammungsgutachten oder eine gerichtliche Anfechtung erforderlich ist. Dies ist insbesondere bei Unterhaltsansprüchen und dem Sorge-/Umgangsrecht essenziell.

Wir begleiten Sie bei allen Schritten – von der Abstimmung mit dem Jugendamt bis zur gerichtlichen Vaterschaftsanfechtung.

Wichtig:
Kindeswohl geht vor. Unsere Mandatsführung ist empathisch, aber konsequent – im besten Interesse Ihres Kindes.
Ihr Ansprechpartner
Rüter
Jochen Rüter
Rechtsanwalt | Partner

069-29 72 34 70
rueter@rpt.legal

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