Ein häufiges Missverständnis rund um das Thema Scheidung betrifft die Frage nach dem sogenannten „gemeinsamen Anwalt“. Viele Paare, die sich einvernehmlich trennen möchten, fragen sich: Müssen wirklich beide einen eigenen Anwalt beauftragen – oder reicht einer für beide?
Ein Anwalt kann nie beide Seiten vertreten
Die klare rechtliche Antwort: Ein Rechtsanwalt kann niemals beide Eheleute gleichzeitig vertreten. Das ist in Deutschland berufsrechtlich verboten. Ein Anwalt ist seinem Mandanten gegenüber zur einseitigen Interessenwahrnehmung verpflichtet – vertritt er beide Seiten, käme er unweigerlich in einen Interessenkonflikt.
Wer behauptet, als „gemeinsamer Anwalt“ für beide Ehepartner tätig zu werden, handelt standeswidrig. Vereinbarungen, die auf diese Weise zustande kommen, können zudem anfechtbar sein.
Einvernehmliche Scheidung: Nur ein Anwalt nötig
Das bedeutet jedoch nicht, dass immer zwei Anwälte beauftragt werden müssen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung – also wenn beide Ehepartner über alle wesentlichen Punkte einig sind – genügt es, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten wird. Dieser stellt dann den Scheidungsantrag beim Familiengericht. Der andere Ehegatte stimmt dem Antrag zu, ohne selbst einen Anwalt beauftragen zu müssen.
Diese Konstellation ist möglich, wenn:
- beide Ehepartner sich über die Scheidung einig sind
- das Trennungsjahr abgelaufen ist
- keine streitigen Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht offen sind
Wann ist ein zweiter Anwalt sinnvoll?
Auch wenn rechtlich nur ein Anwalt erforderlich ist, kann es sinnvoll sein, dass sich auch der zweite Ehegatte anwaltlich beraten lässt – etwa wenn es um die Bewertung von Vermögen, Rentenansprüchen oder Unterhaltsvereinbarungen geht. Eine unabhängige Beratung schützt vor nachteiligen Vereinbarungen, die im Nachhinein nur schwer korrigiert werden können.
Unser Rat
Ob eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt in Ihrem Fall die richtige Lösung ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Wir beraten Sie gerne – offen, ehrlich und ohne unnötigen Aufwand.