Im Arbeitsrecht kennen wir uns aus
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Denn nur wer täglich mit beiden Parteien des Arbeitsverhältnisses zusammenarbeitet, weiß und versteht auch, wie die jeweils andere Seite denkt und handelt. Mit diesem Wissen können wir Sie bestmöglich vertreten – nicht nur in Frankfurt am Main, auch bundesweit.
Erfahrung, Fachkompetenz, Verhandlungsstärke
Wir verfügen über ausgewiesenes Fachwissen, langjährige Erfahrung in der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate sowie über Gespür und Durchsetzungsvermögen für Verhandlungen mit der Gegenseite.
Sprechen Sie uns an, wir überzeugen Sie gerne persönlich von unseren Leistungen.
Arbeitnehmer, Führungskräfte & Geschäftsführer
Wir kennen Ihre Rechte als Arbeitnehmer – das sollten Sie auch
Arbeitnehmer beraten und vertreten wir in jeder Phase ihres Arbeitsverhältnisses: vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, bei Problemen im Arbeitsalltag und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Führungskräfte und Geschäftsführer begleiten wir in Trennungs– oder sonstigen Konfliktsituationen. Hier gilt im Normalfall der Grundsatz: Verhandeln statt prozessieren, um den Streit schnell und pragmatisch auf Augenhöhe und ohne Ansehensverlust beizulegen. Ziel ist die außergerichtliche Einigung über Fragen wie Weiterbeschäftigung oder Abfindung, Freistellung, Wettbewerbsverbot, Sonderzahlungen, Optionen und Zeugnis. Scheitert ein außergerichtlicher Vergleich, werden wir Ihre Interessen vor Gericht vertreten.
Hier ein Ausschnitt aus unseren Beratungsfeldern:
Kündigung
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist Eile geboten: Eine schriftliche Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Bleiben Sie untätig oder versäumen Sie diese Frist, dann gilt die Kündigung als wirksam.
Deshalb: Bei einer Kündigung melden Sie sich bitte sofort bei uns. Wir prüfen, ob und wie Sie sich gegen die Kündigung wehren sollten. Von Klagen, die keinen Erfolg versprechen oder deren Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen, raten wir ab. In allen anderen Fällen entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob wir noch Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber führen oder sogleich Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Aber auch wenn Sie die Kündigung akzeptieren möchten, sollten Sie gleichwohl unsere Einschätzung einholen, ob Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind. Denn häufig lassen sich Arbeitgeber nach Verhandlungen oder einer Klage vor dem Arbeitsgericht dazu bewegen, erstmals eine Abfindung anzubieten oder eine höhere Abfindung zu zahlen als zunächst angeboten. Und gegen fristlose Kündigungen sollten Sie sich immer wehren, weil sie zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen und den beruflichen Lebenslauf erheblich belasten.
Abfindung
Ein Anspruch auf Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag besteht – entgegen landläufiger Meinung – grundsätzlich nicht. Es ist vielmehr Verhandlungssache, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Risiko, dass sich die Kündigung in einem Gerichtsverfahren als unwirksam erweist, steigt erfahrungsgemäß auch die Bereitschaft des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer (höher) abzufinden. Wir sind erfahrene Rechtsanwälte und können Ihnen sagen, ob und in welcher Höhe eine Abfindung verhandelt werden kann und sollte.
Abmahnung
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann prüfen wir den Sachverhalt und beraten Sie, ob und wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen sollten: Vielfach empfiehlt sich eine schriftliche Gegendarstellung, in anderen Fällen ist eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu erwägen.
Aufhebungsvertrag
Aufhebungsverträge sind beliebt – vor allem bei Arbeitgebern: Denn hierdurch können sie ein Arbeitsverhältnis schnell und geräuschlos beenden, ohne Kündigungsfristen einhalten, Kündigungsgründe angeben, den Betriebsrat anhören oder die Zustimmung einer Behörde einholen zu müssen. Aber auch für Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft sein – etwa wenn der Arbeitgeber im Gegenzug eine Abfindung oder ein sehr gutes Zeugnis verspricht, oder der Arbeitnehmer bereits eine neue Beschäftigung gefunden hat und nun nicht mehr die Kündigungsfrist bei seinem Noch-Arbeitgeber einhalten möchte.
Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags drohen dem Arbeitnehmer aber auch erhebliche Nachteile, weil er aktiv an seiner Beschäftigungslosigkeit mitwirkt. Die Agentur für Arbeit kann deshalb gegen ihn eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängen.
Deshalb: Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbieten, bitten Sie zunächst um Bedenkzeit. Ein seriöser Arbeitgeber wird hierauf eingehen. Lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, um arbeits– und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke zu vermeiden. Erfahrungsgemäß erklären sich Arbeitgeber bereit, noch über Einzelheiten des Vertrags zu verhandeln. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnisse können Lücken oder andere negative Beurteilungen enthalten, die ein Laie auf den ersten Blick nicht erkennt – wohl aber ein Personalchef. Wir prüfen Ihr Zeugnis und machen – sofern erforderlich – Korrekturen bei Ihrem Arbeitgeber geltend.
Arbeitgeber
Wir sind Ihre Personalabteilung im Betriebsalltag
Als „externe Personalabteilung“ beraten wir Arbeitgeber bei allen arbeits– und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und Problemen, die in Ihrem Betrieb oder Unternehmen auftreten: fachkundig und diskret, gerne auch als ständiger Rechtsberater. Wir entwerfen Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen, führen Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder begleiten personelle Maßnahmen wie Einstellungen, Abmahnungen oder Kündigungen. Gerne lernen wir Sie persönlich kennen – sprechen Sie uns an.
Beispiele für unsere Dienstleistungen im Arbeitgeber-Recht:
Kündigung von Mitarbeitern
Wenn Sie einen Mitarbeiter kündigen müssen, dann sollten Sie sich bereits vor Ausspruch der Kündigung an uns wenden – und nicht erst, wenn Ihr Mitarbeiter gegen die Kündigung klagt: Zum einen, weil bei Kündigungen wichtige Fristen und Formalien zu beachten sind; unterlaufen Ihnen hierbei Fehler, können sie vielfach nicht mehr korrigiert werden. Zum anderen, weil wir durch faire, aber zielgerichtete Verhandlungen mit Ihrem Mitarbeiter oft eine außergerichtliche und geräuschlose Einigung erzielen können, ohne dass Sie ein zeit– und kostenintensives Gerichtsverfahren führen müssen.
Beachten Sie bitte, dass Sie als Arbeitgeber die Kündigungsgründe in einem Gerichtsverfahren darlegen und beweisen müssen. Hierzu ist es erforderlich, bereits im Vorfeld der Kündigung den Sachverhalt zu ermitteln und beweissicher zu dokumentieren. Vor allem betriebsbedingte Kündigungen sollten von Anfang an von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet werden – gerne von uns: Denn hier müssen Sie als Arbeitgeber im Detail vortragen und beweisen können, dass, wann und mit welchem Inhalt Sie eine unternehmerische Entscheidung getroffen und umgesetzt haben; ferner, dass und in welchem Umfang sich hierdurch der Beschäftigungsbedarf verringert hat – und schließlich, dass Sie zwischen mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern eine Sozialauswahl durchgeführt haben, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Sachverhalte, die eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen könnten, müssen Sie zügig aufklären; denn eine außerordentliche fristlose Kündigung können Sie nur innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis der maßgebenden Tatsachen aussprechen. Die Erfahrung zeigt, dass Arbeitgeber die Frist häufig versäumen, weil sie den Sachverhalt nicht mit der gebotenen Eile aufklären.
Zudem müssen Sie vor jeder Kündigung den Betriebsrat anhören. Auch hier unterlaufen Arbeitgebern in der Praxis häufig vermeidbare Fehler, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können.
Abmahnung
Falls Ihr Mitarbeiter gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder betriebliche Regeln verstößt, müssen Sie entscheiden, ob und wie Sie hierauf reagieren. Zu beachten ist, dass der konkrete Sachverhalt, den Sie abmahnen, nicht mehr als Kündigungsgrund herangezogen werden kann: Abmahnung und Kündigung wegen desselben Sachverhalts schließen sich nämlich aus. Auch sollten Sie dafür sorgen, dass kein anderer Vorgesetzter voreilig eine Abmahnung ausspricht, während Sie den Vorfall zum Anlass einer Kündigung nehmen wollten.
Umgekehrt laufen Sie Gefahr, dass Sie eine Kündigung aussprechen, das Arbeitsgericht im nachfolgendem Kündigungsschutzprozess aber zu der Ansicht gelangt, dass eine Abmahnung als mildere Sanktion ausgereicht hätte, um auf das Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters zu reagieren.
Im Zweifel sollten Sie immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen – gerne uns. Wir entscheiden, ob der Sachverhalt (noch) abgemahnt werden muss oder (bereits) einen Kündigungsgrund darstellt. Anschließend werden wir in enger Abstimmung mit Ihnen alles Erforderliche form– und fristgerecht veranlassen.
Arbeitsverträge & Betriebsvereinbarungen
Wir prüfen und entwerfen Verträge für Arbeitgeber, etwa Arbeits– und Aufhebungsverträge oder Betriebsvereinbarungen. Sie als Arbeitgeber sollten sich in regelmäßigen Abständen vergewissern, ob Ihre Arbeitsverträge der geltenden Gesetzeslage und aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Insbesondere die Neuregelungen des Nachweisgesetzes mit Wirkung ab dem 01.08.2022 machen es erforderlich, Arbeitsverträge neu zu formulieren – andernfalls drohen Bußgelder. Übrigens: Das neue Nachweisgesetz gilt auch für Altverträge, sofern Mitarbeiter sich hierauf berufen. Hier besteht also akuter Beratungs– und Handlungsbedarf für Arbeitgeber.
Beratung im Betriebsalltag
Sie können sich auf unser Know-how im Arbeitsrecht verlassen, wenn es darum geht, Probleme oder Streitigkeiten mit der Belegschaft oder dem Betriebsrat zeitnah und pragmatisch zu lösen oder Fragen aus dem betrieblichen Alltag zu beantworten. Wir machen das für Sie, damit Sie sich um andere Dinge kümmern können.
Betriebsverfassungsrecht
Wir beraten und vertreten Sie bei Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten mit dem Betriebsrat, damit Sie mitbestimmungspflichtige Maßnahmen rechtssicher durchführen können.
Betriebsräte
Sie möchten einen Betriebsrat gründen oder Ihre Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen? Sie möchten sich fortbilden und alles über Ihre Rechte und Pflichten als Betriebsrat erfahren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Wir beraten und schulen Betriebsräte und vertreten sie gegenüber dem Arbeitgeber – in außergerichtlichen Verhandlungen, vor der Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht.
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