Das Immobilienrecht ist für jeden von uns von Bedeutung, wenngleich auch aus ganz unterschiedlichen Perspektiven: Sei es als Eigentümer im Rahmen einer selbst genutzten Liegenschaft, die als Wohnimmobilie das Zentrum des privaten Lebens oder als Betriebsgrundstück die Grundlage einer unternehmerischen Tätigkeit darstellt oder sei es als Vermieter oder Mieter von Wohn– oder Gewerbeflächen. Für uns als Ihre anwaltlichen Berater ist es dabei wichtig, die jeweilige Perspektive im Blick zu behalten.
Eigentum und Transaktion
Der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien ist für die Beteiligten in aller Regel von ganz erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Eine kompentete und rechtssichere Begleitung und Betreuung der Transaktion ist daher für beide Vertragsparteien unumgänglich. Neben der Vermeidung von Vorleistungsrisiken sind sachgerechte Regelungen z.B. in den Bereichen Gewährleistung und Gefahrenübergang zu finden. Die rechtlichen und tatsächlichen Umstände und Gegebenheiten sowohl der Vertragsparteien als auch der Immobilie sind in jedem Einzelfall zu prüfen und angemessen zu berücksichtigen. Hierbei blicken wir auf eine über zehnjährige Transaktionserfahrung zurück, die neben dem „klassischen“ Hauskauf auch komplexere Strukturen wie z.B. den Erwerb von Portfolien durch Asset– oder Sharedeals oder den Kauf aus einer Krisen– oder gar Insolvenzsituation abdeckt.
Miete und Pacht
Allen Miet– und Pachtverträgen ist gemeinsam, dass sich die Parteien für einen längeren Zeitraum aneinander binden. Regelmäßig sind Mietverträge für die Mieter die rechtliche Grundlage ihrer Wohn– oder Erwerbssituation. Vermieter überlassen ihren Mieter erhebliche Sachwerte.
Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, bereits frühzeitig möglichst alle Eventualitäten, die während der Vertragslaufzeit auftreten können, zu bedenken und durch sachgerechte Regelungen abzubilden. Dabei ist jedoch auch darauf zu achten, keine überzogenen Forderungen zu stellen, denn dadurch könnte der Vertragsabschluss an sich gefährdet werden. Durch unsere umfangreiche Erfahrung insbesondere bei der Gestaltung von Gewerberaummietverträgen, können wir dabei zuverlässig beurteilen, was als marktüblich und was als mieter– oder vermieterfreundlich anzusehen ist. Damit helfen wir unseren Mandanten nicht nur bei der Herbeiführung des Vertragsschlusses, sondern auch dabei, Regelungen zu finden, die für beide Seiten langfristig kalkulierbar und akzeptabel sind. Dies ist zwar noch kein Garant, aber doch eine wesentliche Voraussetzung für langfristigen Mietfrieden.
Rechtsstreite
Kommt es im laufenden Mietverhältnis zu Streitigkeiten – gleich aus welchem Grund – ist es für jeden Partei zunächst wichtig, ihre eigene Rechtsposition zutreffend einzuschätzen, den dies ist Grundlage für das weitere Handeln. Die zutreffende Bestimmung der konkreten Rechtslage ist für uns daher selbstsverständlich der erste Schritt in jedem Konfliktmandat.
Weiter sind die Ziele des Mandanten aber selbstredend von zentraler Bedeutung: Geht es darum, ein Mietverhältnis zu beenden oder soll lediglich die andere Partei zu vertragsgemäßem Verhalten veranlasst werden? Ist das Zweite der Fall, muss man im Blick behalten, dass es nach dem Rechtsstreit miteinander weitergeht. Dementsprechend ist Verhandlungsgeschick zur Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung gefragt.
Wir vertreten Mieter und Vermieter im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten, die das Wohnraum– und Gewerberaummietrecht betreffen. Dies stets mit Rücksicht auf individuelle Zielsetzungen und niemals nach „Schema F“.