Grün­dung

Bereits mit der Unter­neh­mens­grün­dung stellt sich die Frage nach einer geeig­ne­ten gesell­schafts­recht­li­chen Struk­tur. Die­ser sollte einige Beach­tung geschenkt wer­den, denn sie bil­det das Fun­da­ment für die gesamte kom­mende Ent­wick­lung. Dabei gibt es je nach den indi­vi­du­el­len Gege­ben­hei­ten und Vor­stel­lun­gen des oder der Grün­der ganz unter­schied­li­che Optio­nen, deren jewei­lige Vor– und Nach­teile wir gemein­sam mit Ihnen eva­lu­ie­ren: von der Einpersonen-​​Unternehmergesellschaft bis hin zur dop­pel­stö­cki­gen Holding-​​Struktur.


Restruk­tu­rie­rung

Zuwei­len kommt es vor, dass einem der alte Man­tel nicht mehr passt und war er doch so sorg­sam aus­ge­wählt. Erfolg­rei­che Unter­neh­men ent­wi­ckeln und ver­än­dern sich. Da mag es sein, dass eine ein­mal ganz bewusst gewählte Rechts­form oder gesell­schafts­recht­li­che Struk­tur zum Hemm­schuh wird. Es stellt sich die Frage, wie die Unter­neh­mens­struk­tur den neuen Her­aus­for­de­run­gen ange­passt wer­den kann.

Hier geht es zunächst darum zu ermit­teln, wel­che Struk­tur den aktu­el­len Gege­ben­hei­ten des Unter­neh­mens und den auf Sicht zu erwar­ten­den Ver­än­de­run­gen opti­mal ent­spricht. Im zwei­ten Schritt prü­fen wir zusam­men mit Ihnen, auf wel­chen recht­li­chen Wegen sie dort­hin gelan­gen kön­nen. Das Instru­men­ta­rium des Umwand­lungs­ge­set­zes lie­fert dafür wich­tige aber kei­nes­wegs alle in Betracht kom­men­den Werk­zeuge. Wie immer gilt, dass jede indi­vi­du­elle Situa­tion eine indi­vi­du­elle Lösung braucht.


Streit und Kon­flikt

Kommt es zu Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten im Kreise der Gesell­schaf­ter eines Unter­neh­mens, so hat dies lei­der sehr häu­fig erheb­li­che nega­tive Aus­wir­kun­gen auf das lau­fende Geschäft. Diese gilt es einer­seits so gering wie mög­lich zu hal­ten, wäh­rend ande­rer­seits natür­lich Ihre Gesell­schaf­ter­in­ter­es­sen früh­zei­tig und effek­tiv geschützt wer­den müs­sen.

Häu­fig hilft es, sich mit fach­kun­di­ger Beglei­tung an einen Tisch zu set­zen und gemein­sam nach Lösun­gen zu suchen. Hier­bei ste­hen wir Ihnen als neu­tra­ler Bera­ter und Media­tor gerne zur Ver­fü­gung.

Aber wenn nun­ein­mal das Tisch­tuch zer­schnit­ten ist, geht es um die rechts­för­mige Inter­es­sen­durch­set­zung. Dabei ist Kom­pe­tenz und auch Schnel­lig­keit gefragt, denn eine kon­flikt­ge­dingte, nach­hal­tige Schä­di­gung des Unter­neh­mens auf­grund zöger­li­chen Vor­ge­hens kann jede for­male Rechts­po­si­tion wirt­schaft­lich ver­nich­ten.


Ihr Ansprech­part­ner

Dr. Jens Chris­toph Tilse

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