Immo­bi­li­en­dar­le­hen

Wenn das Eigen­ka­pi­tal nicht für den Kauf­preis einer Immo­bi­lie aus­reicht, kommt die Bank ins Spiel. Dann gilt es: Erst bera­ten las­sen, dann Kre­dit­ver­trag unter­schrei­ben.

Schlie­ßen Sie kei­nen Dar­le­hens­ver­trag ab, den sie nicht in allen Ein­zel­hei­ten ver­ste­hen. Wer­den Sie hell­hö­rig, wenn der Bank­be­ra­ter Ihnen unge­fragt ein „Forward-​​Darlehen“ oder „Zins-​​Cap-​​Darlehen“ emp­fiehlt – oder eine Zwi­schen­fi­nan­zie­rung, die Sie womög­lich gar nicht benö­ti­gen, aber mit hohen Bereit­stel­lungs­zin­sen ver­gü­ten müs­sen.

Diese Fra­gen stellt der Bank­be­ra­ter wahr­schein­lich auch nicht: Kön­nen Sie das Dar­le­hen auch noch zurück­zah­len, wenn die Zin­sen nach Ablauf der Zins­bin­dung in 10 oder 15 Jah­ren gestie­gen sind? Haben Sie über­haupt aus­rei­chend Eigen­ka­pi­tal für eine lang­fris­tige Finan­zie­rung? Was pas­siert, wenn unvor­her­ge­se­hen Arbeits­lo­sig­keit ein­tritt – oder Berufs­un­fä­hig­keit? Oder ver­langt die Bank neben der Grund­schuld wei­tere Sicher­hei­ten, die Sie oder den jewei­li­gen Siche­rungs­ge­ber finan­zi­ell über­for­dern, die Bank dafür aber erheb­lich über­si­chern wür­den?

Hier­über und über wei­tere Fall­stri­cke wird die Bank Sie nicht auf­klä­ren – wir schon. Mel­den Sie sich ein­fach bei uns, wir hel­fen gerne.


Banken-​​AGB und Wider­rufs­be­leh­run­gen

Immer wie­der ergibt sich aus höchst­rich­ter­li­cher Recht­spre­chung, dass all­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen von Ban­ken unwirk­sam sind oder z.B. das über Verbraucher-​​Widerrufsrechte nicht rich­tig belehrt wird. Aus sol­chen Ent­schei­dun­gen kön­nen Rechts­an­sprü­che von Bank­kun­den fol­gen, etwa gerich­tet auf die Erstat­tung von zu Unrecht bezahl­ten Gebüh­ren oder sogar auf die Wider­ruf­bar­keit von umfang­rei­chen Dar­le­hens­ver­trä­gen. Ein Wider­ruf ist vor allem dann inter­es­sant, wenn Sie einen Dar­le­hens­ver­trag zu einem Zins­satz abge­schlos­sen haben, der über dem heu­ti­gen Zins­ni­veau liegt. Es kann sich daher loh­nen, die Wider­rufs­be­leh­run­gen in Kre­dit­ver­trä­gen prü­fen zu las­sen – vor­aus­ge­setzt, Sie möch­ten und kön­nen das Dar­le­hen auch voll­stän­dig ablö­sen.


Bank­kar­ten­miss­brauch und Phis­hing

Rechts­strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Giro­kon­ten und Zah­lungs­kar­ten kom­men häu­fig vor, etwa bei Phis­hing oder Kar­ten­miss­brauch durch Dieb­stahl oder Aus­spä­hen der PIN. Wir ver­tre­ten Sie, wenn sich Ihre Bank oder Spar­kasse zu Unrecht wei­gert, die Kon­to­be­las­tun­gen wie­der gut­zu­schrei­ben.


Immo­bi­li­en­dar­le­hen

Wenn das Eigen­ka­pi­tal nicht für den Kauf­preis einer Immo­bi­lie aus­reicht, kommt die Bank ins Spiel. Dann gilt es: Erst bera­ten las­sen, dann Kre­dit­ver­trag unter­schrei­ben.

Schlie­ßen Sie kei­nen Dar­le­hens­ver­trag ab, den sie nicht in allen Ein­zel­hei­ten ver­ste­hen. Wer­den Sie hell­hö­rig, wenn der Bank­be­ra­ter Ihnen unge­fragt ein „Forward-​​Darlehen“ oder „Zins-​​Cap-​​Darlehen“ emp­fiehlt – oder eine Zwi­schen­fi­nan­zie­rung, die Sie womög­lich gar nicht benö­ti­gen, aber mit hohen Bereit­stel­lungs­zin­sen ver­gü­ten müs­sen.

Diese Fra­gen stellt der Bank­be­ra­ter wahr­schein­lich auch nicht: Kön­nen Sie das Dar­le­hen auch noch zurück­zah­len, wenn die Zin­sen nach Ablauf der Zins­bin­dung in 10 oder 15 Jah­ren gestie­gen sind? Haben Sie über­haupt aus­rei­chend Eigen­ka­pi­tal für eine lang­fris­tige Finan­zie­rung? Was pas­siert, wenn unvor­her­ge­se­hen Arbeits­lo­sig­keit ein­tritt – oder Berufs­un­fä­hig­keit? Oder ver­langt die Bank neben der Grund­schuld wei­tere Sicher­hei­ten, die Sie oder den jewei­li­gen Siche­rungs­ge­ber finan­zi­ell über­for­dern, die Bank dafür aber erheb­lich über­si­chern wür­den?

Hier­über und über wei­tere Fall­stri­cke wird die Bank Sie nicht auf­klä­ren – wir schon. Mel­den Sie sich ein­fach bei uns, wir hel­fen gerne.


Falsch­be­ra­tung

Ban­ken und Spar­kas­sen wol­len Geld ver­die­nen. Die Kun­den­be­treuer sind also nicht nur Bera­ter, son­dern auch Ver­käu­fer: Sie emp­feh­len häu­fig haus­ei­gene Pro­dukte, um Pro­vi­sio­nen zu ver­die­nen. Die Anla­ge­ziele des Kun­den blei­ben hier­bei oft außer Acht. Ob auch Sie falsch bera­ten wor­den sind und des­halb Scha­dens­er­satz ver­lan­gen kön­nen, prü­fen wir gerne. Berei­ten Sie ein­fach die rele­van­ten Unter­la­gen vor und ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min mit uns.


Kre­dit­kün­di­gung

Falls Ihre Bank oder Spar­kasse Ihren Dar­le­hens­ver­trag gekün­digt hat und das Dar­le­hen zurück­for­dert, prü­fen wir, ob die Kün­di­gung wirk­sam ist. Eine unwirk­same Kün­di­gung wei­sen wir zurück und ver­lan­gen Fort­set­zung des Ver­trags. Ist die Kün­di­gung wirk­sam, ver­su­chen wir, vor Zwangs­voll­stre­ckungs­maß­nah­men eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung mit Ihrer Bank oder Spar­kasse zu erzie­len. Spre­chen Sie uns an, wir hel­fen gerne.


Ihr Ansprech­part­ner

Marco Pape

Rechtsanwalt | Partner
Fon
069 297 234 70
Fax
069 297 234 71